Rauchmelderpflicht laut Landesbauordnung


§ Signal aus Rheinland - Pfalz:
Nun ist es endlich soweit, zum ersten Mal in der deutschen Baugesetzgebung
ist es in einer Landesbauordnung (LBauO) vorgeschrieben Rauchwarnmelder
einzusetzen. Alle Fraktionen im Landtag RLP haben dieser Änderung der
Landesbauordnung zugestimmt, in der Überzeugung dadurch das Risiko für
Menschen durch Brandrauch zu minimieren. Auch durch das starke Engagement
der Firma Hekatron, Vorsitz der AG Heimrauchmelder im ZVEI, wurde dies
überhaupt möglich. Wir werden uns weiter mit Nachdruck für das Voranbringen
dieser Gesetzgebung in den weiteren Bundesländern einsetzen. Nach den
Erfahrungen in den USA, Großbritannien und Skandinavien könnte die Zahl
der jährlichen Brandtoten in Deutschland in Höhe von 600 um 50% reduziert
werden, wenn im privaten Bereich eine flächendeckende Ausstattung mit
Rauchwarnmeldern erfolgen würde.
Nachfolgend der Auszug aus dem Gesetzestext:
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom Januar 2004 §44 Wohnungen
Absatz (8) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure,
über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens
einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und
betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Was bedeutet das neue Gesetz in der Praxis:
Absicherung in einem Neubau durch Rauchmelder durch mindestens
3 Rauchwarnmelder in folgenden Bereichen:
- Kinderzimmer
- Schlafzimmer
- Flure / Rettungswege
Wir werden Sie bei der weiteren Entwicklung der Gesetzgebung in den
anderen Bundesländern auf dem Laufenden halten.



Der Landtag des Saarlandes beschließt Heimrauchmelderpflicht
2. Bundesland nach Rheinland-Pfalz
Am 18. Februar 2004 hat der Landtag des Saarlandes eine Änderung des
Saarländischen Bauordnungs- und Bauberufsrecht beschlossen. In §46 Absatz 4
der Landesbauordnung (LBO) wurde eine Heimrauchmelderpflicht mit folgendem
Wortlaut festgesetzt:
“In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die
Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen
Rauchwarnmelder haben. Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben
werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.”
Bereits 2002 hat der LFV mit zwei Schreiben an das Ministerium für
Umwelt (MfU) und 2003 an den Landtag des Saarlandes gefordert, die
Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern an neuralgischen Stellen
von Neubauten in die LBO aufzunehmen.
Trotz des teilweise vorhandenen Widerstands des MfU gelang es dem LFV,
beide Seiten im Landtag von der Bedeutung der Rauchmelder zur
Brandschadensverhütung bzw. -minderung zu überzeugen. Sonst wäre man
beim nächsten Brandtoten im Saarland in erheblichen
Erklärungsnotstand gekommen.
Das Saarland ist somit das zweite deutsche Bundesland (nach Rheinland-Pfalz),
dass die Heimrauchmelderpflicht in Neubauten in der LBO festschreibt.
Es wird hoffentlich nur eine Frage der Zeit sein, bis Rauchmelder in die
Bauordnungen der restlichen 14 Bundesländer Einzug halten werden.
Quelle: LFV Saarland/Schneider






Tatsachen und Irrtümer über Brände


Zur Zeit bauen wir unser Internet Angebot diesbezüglich aus
und werden in den kommenden Wochen diese Rubrik für Sie vergrößern.

Meisterbetrieb des Elektrohandwerks